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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der UNIPODS GmbH

§ 1 – Geltungsbereich und anwendbares Recht

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen UNIPODS GmbH (nachfolgend „UNIPODS“) und Unternehmern (nach § 14 BGB), die mobile Containerlösungen für Veranstaltungen, Gastronomie oder gewerbliche Zwecke erwerben oder mieten.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, UNIPODS hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 2 – Angebot und Vertragsschluss

Angebote von UNIPODS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung von UNIPODS zustande.
UNIPODS behält sich das Recht vor, Bestellungen innerhalb von 14 Tagen anzunehmen oder abzulehnen.

§ 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind Nettoangaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk, exklusive Verpackung und Transport 

  1. Zahlungsmodalitäten:

    • 30 % Anzahlung zur Absicherung des Produktionsbeginns

    • 70 % Restzahlung vor Versand.
      Bei Zahlungsverzug berechnet UNIPODS Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Außerdem ist UNIPODS berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.


§ 4 – Lieferzeit, Verzug und höhere Gewalt

Die Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
UNIPODS haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Blockaden (z. B. Suezkanal), Pandemien oder politischen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von UNIPODS liegen. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
Sollte die Lieferung wegen Verzögerungen im internationalen Frachtverkehr aus China nicht rechtzeitig erfolgen können, wird der Kunde unverzüglich informiert und Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen.

§ 5 – Gefahrenübergang und Versicherung

Lieferbedingung gemäß Incoterms 2020: DPU – Aufstellort des Kunden, einschließlich Importabfertigung und -abgaben durch UNIPODS. Das Risiko geht nach abgeschlossenem Abladen auf den Kunden über.

§ 6 – Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von UNIPODS.
Bei Zahlungsverzug ist UNIPODS berechtigt, die Ware zurückzunehmen und eventuell entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.

§ 7 – Mängelansprüche und Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Container unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese binnen 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Ansprüche aufgrund unerheblicher Mängel sind ausgeschlossen, insbesondere bei Abweichungen, die die Nutzung der Containerlösungen nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 8 – Haftung und Haftungsausschluss

UNIPODS haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt und anderer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von UNIPODS liegen, ist ausgeschlossen.

§ 9 – Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, politische Ereignisse, Pandemien, Kriege, Blockaden oder vergleichbare Ereignisse, entbinden beide Parteien vorübergehend von ihren vertraglichen Verpflichtungen. Bereits gezahlte Beträge für Teilleistungen verbleiben bei UNIPODS.
Sollten Ereignisse höherer Gewalt länger als 18 Monate andauern, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu zahlen, geleistete Vorauszahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

§ 10 – Datenschutz und Vertraulichkeit

Alle persönlichen Daten des Kunden werden gemäß DSGVO nur für die Abwicklung des Auftrags verarbeitet.
Informationen, die UNIPODS und der Kunde im Rahmen der Vertragsabwicklung austauschen, gelten als vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
 
§ 11 – Verantwortlichkeiten des Kunden (Standortbeschaffenheit und behördliche Genehmigungen)
 
 
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der vorgesehene Aufstellort frei zugänglich ist und über eine ausreichende Tragfähigkeit sowie ein ebenes, waagerechtes Fundament verfügt, das die statischen Anforderungen der Containerlösung erfüllt. Die Herstellung, Unterhaltung oder Anpassung des Fundaments sowie aller erforderlichen Medienanschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Internet u. a.) erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Kunden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten sämtliche behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Anzeigen (z. B. Bau-, Nutzungs- oder Sondernutzungsgenehmigungen) rechtzeitig einzuholen und während der gesamten Nutzungsdauer aufrechtzuerhalten. UNIPODS übernimmt keine Beratung zu lokalen, kommunalen, landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften.
(3) Verzögerungen, Mehrkosten oder Mängel, die auf eine unzureichende Standortvorbereitung oder fehlende behördliche Genehmigungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Eine Haftung von UNIPODS hierfür ist ausgeschlossen.

§ 12 – Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von UNIPODS.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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